Warum Cannabis-Blätter mit hohem THC-Gehalt legal sind

Warum Cannabis-Blätter mit hohem THC-Gehalt legal sind

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Cannabis häufig pauschal mit dem Suchtmittel/Betäubungsmittelgesetz in Verbindung gebracht. Doch bei genauerer Betrachtung der rechtlichen Lage in Österreich, Deutschland und der EU zeigt sich: Cannabis ist nicht gleich Cannabis. Und Blätter sind nicht gleich Blüten.

Insbesondere Cannabisblätter mit hohem THC-Gehalt sind rechtlich weit weniger reguliert, als viele vermuten – selbst dann, wenn sie 1–4 % THC enthalten. Genau hier setzt unser neues Projekt an, bei dem wir THC-haltiges Bio-Cannabisblattmehl als Rohstoff verfügbar machen – legal, wirkstoffreich und mit transparentem Ursprung.


Der entscheidende Unterschied: Was ist überhaupt reguliert?

Die meisten gesetzlichen Regelungen, ob national oder international (z. B. UN-Einheitsabkommen von 1961), beziehen sich nicht auf die Blätter, sondern in erster Linie auf:

  • Blüten/Harz („Cannabis“ im engeren Sinn)

  • aus Harz gewonnene Extrakte

  • THC als isolierter Wirkstoff

Die Cannabisblätter selbst – insbesondere in unverarbeiteter Form – sind hingegen nicht explizit erfasst. Weder im UN-Abkommen, noch im österreichischen SMG (Suchtmittelgesetz) oder im deutschen BtMG (Betäubungsmittelgesetz).


Was bedeutet das konkret für den THC-Gehalt?

In Österreich und Deutschland sind Cannabis-Stecklinge frei verkäuflich. Diese enthalten je nach Herkunft und Genetik bereits im jungen Stadium zwischen 1 % und 4 % THC – etwa:

  • In-vitro-Klone nach nur 3 Wochen Kultivierung: >1 % THC

  • Stecklinge von voll entwickelten Mutterpflanzen: bis zu 4 % THC in den Blättern

Trotz dieses hohen THC-Gehalts gelten diese Stecklinge nicht als Suchtmittel – und das ist entscheidend: Blätter derselben Pflanze können juristisch nicht anders behandelt werden als der Steckling selbst.


Nutzhanfgrenze? Irrelevant bei Blättern aus THC-Sorten

Die bekannte 0,2 % oder 0,3 %-Grenze gilt ausschließlich für Produkte aus Nutzhanf, also Sorten des EU-Sortenkatalogs, die industriell verwendet werden (z. B. für Fasern oder Saatgut).

Unsere Blätter hingegen stammen aus THC-reichen Cannabissorten, werden nicht zur direkten Konsumation angeboten, sondern als Rohstoff für die Weiterverarbeitung in der Forschung und Pharmaindustrie bereitgestellt. Damit greift die Nutzhanfregelung nicht.


Was ist mit der „Rauschklausel“?

Die sogenannte Rauschklausel in Deutschland (und sinngemäß auch in Österreich) besagt, dass Produkte mit THC selbst dann verboten sein können, wenn sie nicht unter das BtMG/SMG fallen – sofern sie missbräuchlich zum Rausch verwendet werden können.

Doch auch hier ist die Rechtslage klar:
Unsere Blätter werden nicht zum Rauchen oder für den Freizeitgebrauch angeboten, sondern dienen als industrieller Rohstoff mit klar definierter Weiterverarbeitung – etwa zur Extraktion mittels Ethanol (dabei lassen sich >12 % THC erzielen) oder zur Chromatographie für medizinische Präparate.

Tatsächlich wurde auch der Verein Cannabisklub Munchies, der sich auf THC-haltige Lebensmittel spezialisiert hat, intensiv von Behörden und Ministerien geprüft. Das Ergebnis:
👉 Die Verwendung THC-haltiger Blätter verstößt gegen kein geltendes Gesetz.


Zertifizierte Qualität & pharmazeutische Perspektive

Unser biologisch angebautes Blattmaterial stammt vom Hof der Familie Staudinger, wo seit Jahrzehnten im Einklang mit der Natur gearbeitet wird. Hans Staudinger gilt als Pionier der Dammkultur, während Alexander seit über 15 Jahren in der Cannabisbranche tätig ist – unter anderem als Entwickler der ersten legalen CBD-Skincare der EU, mit einem THC-Saatgut-Produzentennachweis der Stadt Wien (einzigartig bis heute) und als Gründer des ersten österreichischen Cannabisclubs für THC-haltige Lebensmittel.

Derzeit arbeiten wir aktiv an der GACP-Zertifizierung (Good Agricultural and Collection Practice) für unser Blattmehl, das 2–4 % THC enthält – perfekt geeignet für die Pharmaindustrie und wissenschaftliche Forschung.


Fazit: Legal, hochwertig, unterschätzt

Cannabisblätter sind kein Suchtmittel, kein Arzneimittel, nicht durch das UN-Abkommen reguliert, und sie unterliegen nicht der Nutzhanfgrenze – solange sie nicht zum Rauschmittel verarbeitet oder beworben werden. Die Rechtslage ist hier – entgegen vieler Vorurteile – erstaunlich klar.

Mit unserem hochwertigen, biologischen Cannabisblattmehl mit hohem THC-Gehalt erschließen wir eine neue, legale Rohstoffquelle für die Pharma- und Forschungswelt.
Rechtskonform. Rückverfolgbar. Wirkstoffreich.

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